Hier finden Sie Informationen zum rechtlichen Hintergrund einer Ferienwohnungs-Buchung:
dem Gastaufnahme- oder Beherbergungsvertrag und zur Internet-Nutzung in unserem Haus
Informationen zum Gastaufnahmevertrag:
Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Reservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Dieser kann nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im Einzelnen ergeben sich aus ihm gemäß den für Spiekeroog gültigen Bestimmungen folgende Rechte und Pflichten:
- Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, wenn das Quartier vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet den Gast und Vermieter zur Einhaltung.
- Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Quartiers dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadenersatz zu leisten.
- Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Mietpreis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach den Entscheidungen der Gerichte bei Übernachtungen 5 bis 15%. Der Vermieter seinerseits verpflichtet sich, stornierte Ferienwohnungen baldmöglichst anderweitig zu vermieten und gegebenenfalls den vom Gast geleisteten Schadenersatz ganz oder teilweise zurückzuzahlen. Anderweitige Vermietungen können nur erfolgen, wenn die Nichtinanspruchnahme („Stornierung“) schriftlich erklärt worden ist. Unabhängig von der Abrechnung der vertraglichen vereinbarten Leistungen wird im Fall der Stornierung eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 25,- EUR berechnet.
- An- und Abreisetag gelten als ein Miettag und werden als solcher berechnet. Am Anreisetag steht dem Gast die bestellte Ferienwohnung ab spätestens 16.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muß der Gast die Ferienwohnung bis 10.00 Uhr verlassen, um dem Vermieter Gelegenheit zu geben, sie für den nachfolgenden Gast wieder herzurichten.
- Der Gast ist nicht berechtigt, das Quartier ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters Dritten zu überlassen. Die Belegung der Wohnung mit mehr Personen als vereinbart, ebenso wie das Mitbringen von Haustieren ohne besondere Vereinbarung, ist nicht gestattet und berechtigt den Vermieter zur sofortigen kostenpflichtigen Vertragsbeendigung.
- Im gesamten Haus Seeblick ist das Rauchen nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung werden 300,- Euro als Extra-Reinigungspauschale berechnet. Weiteren Schadensersatz behalten wir uns ausdrücklich vor. Bei fortgesetzter Zuwiderhandlung wird der Aufenthalt in unserem Haus sofort und kostenpflichtig beendet.
- Gerichtsstand für Spiekeroog ist Wittmund.
Wir empfehlen den Abschluß einer Reiserücktrittskosten-Versicherung. Formulare erhalten Sie in jedem Reisebüro oder online im Internet.
Zusatzinformation zum WLAN-Zugang:
Wir stellen einen WLAN-Zugang im „Haus Seeblick“ zur Verfügung. Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Leistung im Rahmen des Gastaufnahmevertrages, sondern um einen Service, der im Rahmen der Verfügbarkeit kostenlos genutzt werden kann. Wir können ausdrücklich keine Zusagen hinsichtlich Bandbreite oder Zuverlässigkeit des WLAN-Netzes oder des Internetzuganges oder der Datensicherheit machen. Sollten Sie aus beruflichen oder privaten Gründen auf einen zuverlässigen, sicheren und/oder schnellen Internetzugang Wert legen, empfehlen wir Ihnen, einen eigenen, individuellen Zugang –zumindest als Backup – vorzuhalten.
Sauberkeit und Reklamtionen:
Unsere Ferienwohnungen werden von der Firma BESENFLITZER GmbH gereinigt. Sollten Sie feststellen, dass die Reinigungsqualität unzureichend ist, melden Sie sich bitte umgehend. Wenn wir innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Ankunft Reinigungsmängel reklamieren, werden die Besenflitzer möglichst unverzüglich, aber in Absprache mit dem Gast eine Mängelbeseitigung durchführen.
Natürlich freuen wir uns auch, wenn Sie uns positive Berichte zu diesem Thema übermitteln.